Förderung für den YOYO in München
- Förderhöhe und Voraussetzungen:
- Die Förderung beträgt 25% der Nettokosten des Fahrzeugs, jedoch maximal 3.000 Euro pro Fahrzeug
- Auf der Webseite der Stadt München wird spezifiziert, dass normale Pedelecs und E-Bikes nicht gefördert werden. Die Förderung gilt für drei- und vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L5e bis L7e.
- Antragsberechtigte:
- Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Vereinen, Genossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind Kommunen, Landes- und Bundesbehörden.
- Antragsstellung:
- Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Landeshauptstadt München. Nach der Registrierung können Antragsteller einen oder mehrere Förderanträge stellen. Die Benachrichtigung über die Förderung und die weitere Kommunikation findet über das Förderportal statt.
Diese Fördermaßnahmen sind Teil der Bemühungen der Stadt München, den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu fördern und die städtische Mobilität nachhaltiger zu gestalten.
Hier der Link zur Förderung in München: zur Förderung
Förderung für den YOYO in Regensburg
Elektromobilitäts-Förderung bis zu 3.000 EUR
Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verminderung von Luftschadstoffen. Insbesondere bei Geschwindigkeiten bis zu ca. 40 km/h und bei Anfahrvorgängen sind Elektrofahrzeuge leiser als Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor. Damit sinkt auch die Lärmbelastung für die Bürger*innen. Die Förderung von Elektrofahrzeugen aller Art ist ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Elektromobilität in Regensburg.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Förderrichtlinie und dem Antrangsformular (siehe unten). Ansprechpartner ist die Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz.
Hier der Link zur Förderung in Regensburg: zur Förderung